4.1.5 Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln bei möglichen Gefahren
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Sicherheit hat für Besucher:innen und Zuhörer:innen stets höchste Priorität. Zuhörer:innen haben das Recht, eine Sitzung mit einem/einer Besucher:in abzulehnen, wenn sie sich unwohl fühlen. Du hast das Recht zu entscheiden, wem Du zuhörst, da Du kein bezahlter Psychologe oder keine bezahlte Psychologin bist. Daher ist es wichtig, dass Zuhörer:innen ihre eigenen Grenzen respektieren. Grenzen setzen bedeutet, "Nein" sagen zu können und zu müssen.
Wenn ein/eine Zuhörer:in beschließt, eine Zuhörsitzung abzulehnen oder sie vorzeitig zu beenden, muss die Grenze auf höfliche Weise gesetzt werden, z. B., indem er/sie sagt, dass er/sie bald irgendwo hin muss, oder indem er/sie eine einfache Ausrede vorbringt, z.B. dass er/sie aus dem Fenster schaut und draußen etwas überprüfen muss (siehe „Tipps zur Abgrenzung“, siehe Anhang 7.2.7). Weitere Vorschläge zur Abgrenzung können während der Intervisionen besprochen werden.
Es muss klar kommuniziert werden, dass es sich bei dem ZR nicht um eine psychologische Beratung handelt. Zuhörer:innen können Besucher:innen auf eine Kontaktliste zu psychologischer Beratung oder anderen Hilfsangeboten verweisen. Die Besucher:innen wählen sich das Angebot immer selbst aus. Erscheint ein/eine Besucher:in verdächtig, kann dies im Verdachtsfallprotokoll im Ressourcenordner im ZR dokumentiert werden. Bei der Erwähnung von Selbst- oder Fremdgefährdung muss die Sitzung sofort beendet werden und der/die Zuhörer:in sollte sich zur Tür begeben. Dabei ist darauf zu achten, dass kein Beziehungsbruch entsteht, der negative Reaktionen auslösen könnte.
Im Umgang mit Übergriffen im ZR ist es wichtig, schnell und entschlossen zu handeln, ohne dabei die eigene Sicherheit noch weiter zu gefährden. Das Ziel sollte immer sein, die betroffene Person zu schützen, die Täter:innen zur Verantwortung zu ziehen und auf eine respektvolle und unterstützende Weise zu handeln. Darüber hinaus müssen präventive Maßnahmen getroffen werden, um das Bewusstsein zu schärfen und öffentliche Räume sicherer zu machen.
Bei Notfällen, Belästigungen oder anderen Gefahren können sich die Zuhörer:innen an MOMO, die Betreiber:innen oder entsprechende Notdienste anrufen, um Unterstützung zu erhalten. Die wichtigsten Notrufnummern sind die Polizei: 110 und die Ambulanz: 112. Wenn nötig, können Zuhörer:innen auch laut rufen, um sich bemerkbar machen. Im ZR kann für Notfälle ein roter Knopf oder Pfefferspray hinter dem "hey Spendierbrett" angebracht werden. Bei akuten Gefahren wie einem Brand, muss der ZR sofort verlassen werden und die Feuerwehr alarmiert werden.
Die emotionale Belastung des Zuhörens kann innerhalb der Gemeinschaft, z.B. während der Intervisionssitzungen, angesprochen werden, um die Selbstfürsorge der Zuhörer:innen sicherzustellen. Zuhörer:innen werden ermutigt, sich bei Bedarf jederzeit an MOMO zu wenden, um Unterstützung zu erhalten.